
Steuervorteile für unsere Kunden – Information (Stand 2026)
Als professioneller Dienstleister möchten wir Sie darüber informieren, dass viele unserer Leistungen steuerlich geltend gemacht werden können. Dazu zählen insbesondere unsere Angebote im Bereich Haushaltshilfe, Reinigung und Betreuung im eigenen Zuhause.
Unsere Leistungen können in vielen Fällen als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) anerkannt werden. Dadurch können Privatpersonen einen Teil der entstandenen Kosten direkt von ihrer Steuer abziehen.
Welche steuerlichen Vorteile sind möglich?
Nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2026) können Privathaushalte bis zu 20 % der Kosten, maximal 4.000 € pro Jahr, steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Leistung im eigenen Haushalt erbracht wird.
Zu den häufig absetzbaren Leistungen zählen unter anderem:
- Haushaltshilfe und Unterstützung im Alltag
- Haushalts- und Fensterreinigung
- Gardinenservice und Sonderreinigungen
- Betreuungsleistungen im eigenen Zuhause
Wichtige Voraussetzungen
Damit eine steuerliche Berücksichtigung möglich ist:
- Es muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen
- muss die Zahlung per Überweisung erfolgen (keine Barzahlung)
- werden ausschließlich Arbeits- und Dienstleistungskosten berücksichtigt
Selbstverständlich stellen wir Ihnen eine transparente und finanzamtsgerechte Rechnung aus.
Unser Service für Sie
Gerne informieren wir Sie persönlich über unsere Leistungen und unterstützen Sie bei Fragen zu möglichen steuerlichen Vorteilen. Für eine individuelle steuerliche Beratung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
